AGB
Gültig ab 01.12.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung
Die XJB Holding GmbH (XJB) bietet auf diesen Internetseiten und in ihrem telefonischen Kartenservice vorwiegend Eintrittskarten für Konzerte und andere Veranstaltungen an, bei denen sie selbst bzw. die XJB UG Veranstalter ist. Für alle Bestellungen, die die Lieferung von Tickets und Merchandisingartikel betreffen, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der XJB. Für die Richtigkeit der Daten auf den Internetseiten der XJB wird keine Gewähr übernommen.
A. Vertragsschluss
Durch Klicken des Kunden auf das Feld "checkout“ unterbreitet der Kunde der XJB ein Angebot zum Vertragsabschluss. Erst mit der Bestätigung per E-Mail durch die XJB an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der XJB zustande. Durch den Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem Veranstalter - vorwiegend der XJB - zustande.
Sofern die XJB nicht selbst Veranstalter ist, vermittelt sie nur namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Es gelten für diese rechtlichen Beziehungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des dortigen Veranstalters.
Das Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Eintrittskarten wird strafrechtlich verfolgt.
Den Besucher*innen wird empfohlen, Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben (Informationen auf https://www.xjazz.net )
B. Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Eintrittspreises an die XJB ohne Abzüge.
C. Widerrufs- und Rückgaberechte
Nach Maßgabe der nachstehenden gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher nicht oder kann vorzeitig erlöschen. Die gesetzliche Regelung lautet wie folgt:
Ȥ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Satz 2 BGB
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
9.
vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
(Satz 2)
Die Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.«
Nach der gesetzlichen Regelung besteht deswegen gegenüber der XJB Holding GmbH für Verbraucher kein Widerrufsrecht, soweit die XJB Holding GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung bietet, was insbesondere betreffend Eintrittskarten für Veranstaltungen der XJB Holding GmbH der Fall ist. Deswegen ist jede Bestellung von Eintrittskarten bei der XJB Holding GmbH verbindlich, sodass der Besteller verpflichtet ist, die bestellten Eintrittskarten abzunehmen und zu bezahlen.
D. Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung und Ausschluss
Die bezahlte Eintrittskarte berechtigt nur die Person, die diese Eintrittskarte besitzt - unter Vorlage der Karte - zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung. Im Falle personalisierter Tickets berechtigt die personalisierte Eintrittskarte in Zusammenhang mit geeigneten Ausweisdokumenten (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein), die eine Identifikation der auf dem Ticket aufgeführten Person ermöglichen, zum Besuch der Veranstaltung.
Nur wenn die XJB zustimmt ist der Kunde berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich des Besuchsrechtes der Veranstaltung an einen Dritten zu übertragen.
Die XJB erteilt diese Zustimmung unter den Einschränkungen der folgenden Ziffern 2a und 2b. Der Vertrag zwischen dem Kunden und XJB kann nur als Ganzes auf einen Dritten übertragen werden. Im Falle der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten wird der Dritte Vertragspartner der XJB. Sofern der Kunde seine Eintrittskarte an einen Dritten veräußert, ist er verpflichtet, auf die AGB von XJB hinzuweisen. Bei folgenden Sachverhalten - Ziffer 2.a. und 2.b. - stimmt die XJB der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte nicht zu:
a. Sofern der Wiederverkaufspreis des Kunden an den Dritten den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Preis um mehr als 10% übersteigt;
b. Bei gewerblicher und/oder kommerzieller Veräußerung der Eintrittskarte durch den Kunden und/oder bei Veräußerung der Eintrittskarte über Auktionen oder Tauschbörsen;
Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Anfordern der XJB, ihr Name und Anschrift des Dritten zu nennen, an den die Eintrittskarte vom Kunden veräußert worden ist.
Bei Einlass für Besucher*innen unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
E. ABSAGE, ABBRUCH ODER VERSCHIEBUNG DER VERANSTALTUNG
Veranstaltungen können abgesagt oder verschoben werden. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir dies über die Homepage https://www.xjazz.net und über unsere Social Media Kanäle bekannt geben. Bitte informiere dich also über diese Kanäle, ob die Veranstaltung wie geplant stattfinden wird.
Sollte es zu einer Absage, einem Abbruch, einer Verschiebung oder einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung kommen so beschränkt sich unsere Haftung auf den reinen Nennwert der gekauften Tickets. Darüberhinausgehende Kosten (zum Beispiel für Unterbringung) erfolgen auf eigene Gefahr und sind von der Haftung ausgeschlossen.
Sofern die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt, abgebrochen oder verschoben wird, der nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt (höhere Gewalt, Rahmenbedingungen aufgrund der Covid-19 Pandemie und möglicher Mutationen, Liste nicht abschließend) ist das Recht des/der Ticketinhaber*in die Rückerstattung des Nennwertes des Tickets zu verlangen (Vertragsrücktritt) gemäß der folgenden Regelung ausgeschlossen:
• Der Nennwert des Tickets ergibt sich aus dem reinen Ticketpreis und einem eventuell vorab entrichteten Müllpfand.
• Ausgeschlossen sind weitere Kosten wie Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten.
• Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
• Wird die Veranstaltung nachgeholt, so behalten die Veranstaltungstickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin.
• Eine Rückerstattung des Ticketnennwertes kann jedoch im Einzelfall verlangt werden, sofern die Teilnahme am Nachholtermin für den/die Ticketkäufer*in nachweislich nicht zumutbar ist. Gründe hierfür können sein (Liste nicht abschließend):
o Nachweislich bereits vor der Bekanntgabe des Nachholtermins gebuchte Urlaubsreisen
o Nicht verschiebbare Ereignisse im engeren Familienkreis wie Hochzeiten oder Taufen
Sofern von diesem Recht gebrauch gemacht werden soll, muss die Nicht-zumutbarkeit im Zweifel von dem/der Ticketkäufer*in gegenüber dem Veranstalter nachgewiesen werden.
Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Beispiele hierfür sind (Bürger*innen-)Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Unruhen, Terrorgefahr und -akten, Verwendung von chemischen, biologischen oder biochemischen Substanzen, erhöhte Strahlenbelastung am Veranstaltungsort sowie Naturkatastrophen. Höhere Gewalt liegt auch Pandemien, Epidemien, Seuchen und vergleichbare Gefährdungslagen für die Gesundheit oder deren Folgewirkungen vor.
Außerdem liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die die Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen oder über die Verhältnisse erschweren.
Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn ein entsprechendes Ereignis zwar noch nicht eingetreten ist, aber unter vernünftiger Betrachtung abzusehen ist, dass dieses Ereignis zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird.
Ob ein solcher Fall zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird, liegt im Ermessen des Veranstalters, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketkäufer*innen.
F. Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf Veranstaltungen
Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft geführt. Auf Grundlage verschiedener Allgemeinverfügungen und Veranstaltungsverbote mussten viele Veranstaltungen abgesagt werden.
Die XJB hat sich entschlossen, während der COVID-19-Pandemie (und vergleichbarer Pandemien) Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Dabei weist die XJB darauf hin, dass die Lage äußerst dynamisch ist und sich täglich ändern kann. Die XJB weiß nicht, wie das Infektionsgeschehen zum jeweiligen Veranstaltungsdatum aussehen wird, ist jedoch bemüht, einen an die konkrete Situation anpassten Veranstaltungsablauf zu ermöglichen.
Die XJB veröffentlicht im Vorfeld zu den Veranstaltungen jeweils die aktuell gültigen Hygienehinweise auf der Website der Veranstaltung, wenn diese von den gesetzlichen Mindestvorgaben abweichen sollten. Der Besucher ist verpflichtet sich an diese Weisungen zu halten, um Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu erhalten.
Mit Vertragsschluss und Bestätigung dieser AGB erklärt sich der Kunde insoweit bereit, an einer pandemiegerechten Veranstaltungsdurchführung teilzunehmen und mitzuwirken. Für ihre Veranstaltungen hat die XJB jeweils ein Hygienekonzept entwickelt, das die behördlichen Anforderungen an Veranstaltungen umsetzt. Dies beinhaltet besondere Maßnahmen zum Schutz aller Besucher, Künstler, Mitarbeiter am Veranstaltungsort und sonstiger mitwirkender Dritter und umfasst insbesondere Hygiene- und Abstandsregelungen. Der Kunde erkennt an, dass er sich diesen Maßnahmen unterwerfen muss, um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten. Der Kunde weiß, dass die jew. Veranstaltung mit Einschränkungen einhergehen kann und von daher ggf. anders aussehen und ablaufen wird, als er es gewohnt ist.
Der Besuch einer Veranstaltung ist ausschließlich Gästen vorbehalten, die nicht an COVID-19 erkrankt sind. Der Kunde versichert mit dem Besuch einer Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, am Veranstaltungsdatum nicht mit dem Sars-Cov2-Virus infiziert zu sein und keine COVID-19-Symptome (insbesondere Fieber, trockener Husten und Atemprobleme) aufzuweisen. Der Besuch einer Veranstaltung erfolgt im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit dem Sars-Cov2-Virus im Übrigen auf eigenes gesundheitliches Risiko.
Die XJB bemüht sich, ihre Veranstaltungen auch unter widrigen Umständen durchzuführen. Allerdings kann es aufgrund der COVID-19-Pandemie passieren, dass ein Konzert insgesamt durch die XJB, eine Behörde oder ein Gericht abgesagt bzw. abgebrochen werden muss oder nicht stattfinden kann.
Im Fall einer Absage einer Veranstaltung bemüht sich die XJB um eine Nachholung. Die vom Kunden erworbenen Tickets erhalten für den Nachholtermin ihre Gültigkeit. Alternativ erstattet die XJB dem Kunden, auf dessen Namen die Buchung bei XJB getätigt wurde, auf Wunsch den Ticketpreis für eine abgesagte Veranstaltung zurück.
Die Anzahl der im Vorverkauf abgegebenen Tickets richtet sich nach der erlaubten Kapazität des Veranstaltungsortes gem. der zum Vorverkaufsstart geltenden Allgemeinverfügung. Sollte sich das Infektionsgeschehen erhöhen, eine neue Allgemeinverfügung gelten oder andere behördliche oder gerichtliche Vorgaben eine Reduzierung der Kapazität erfordern, ist die XJB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Die XJB bittet den Kunden, sich genau zu überlegen, welche Ausgaben er im Zusammenhang mit einem Veranstaltungsbesuch tätigt und, ob er während der COVID-19-Pandemie für eine Veranstaltung in eine andere Stadt fahren muss. Der Kunde erkennt an, dass etwaige Übernachtungs- und Reisebuchungen im Wissen um die COVID-19-pandemiebedingten Unwägbarkeiten auf eigenes Risiko und eigene Kosten erfolgen.
Mit Vertragsschluss und Bestätigung dieser AGB ist sich der Kunde der besonderen Situation durch die COVID-19-Pandemie bewusst. Er erwirbt Tickets für Veranstaltungen im Wissen um die damit verbundenen Risiken für die Durchführung der Veranstaltung und verzichtet insoweit auf die Geltendmachung etwaiger Rückvergütungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche gegen die XJB, insbesondere im Hinblick auf Pandemie-bedingte
• Einschränkungen während der Veranstaltung durch Hygiene- und Abstandsregelungen (z.B. wegen ggf. erforderlicher Bestuhlung, Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, Kapazitätsbegrenzungen, Warteschlangen und vergleichbarer Einschränkungen)
• Abbruch/Absage einer Veranstaltung (bezüglich der Rückvergütung bei einer Veranstaltungsabsage verweist die XJB auf Ziffer E, 4., letzter Satz)
• Reise- und Übernachtungskosten
G. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung
Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (›OS-Plattform‹) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Unsere E-Mailadresse finden Sie auch in unserem Impressum; sie lautet: ticktes@xjazz.online. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren der europäischen Kommission bzw. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
H. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die XJB bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die XJB ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Abwicklung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Es gilt die Datenschutzerklärung der XJB.
I. Schlussklauseln
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann ist.
Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Dieses gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Teil II: Allgemeine Bedingungen zum Besuch von Veranstaltungen von XJB (Hausordnung / Hausrecht)
GELTUNGSBEREICH DER HAUSORDNUNG
Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Veranstaltung der XJB UG, Matkowskystr. 2, 10245 Berlin, Deutschland (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter) sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch beim Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der/die Besucher*in die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.
HAUSRECHT
Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.
EINLASS DER BESUCHER*INNEN
Bei Einlass für Besucher*innen unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der/die Besucher*in die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.
Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.
Der/die Besucher*in willigt in Kontrollmaßnahmen seiner/ihrer Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
Der Veranstalter kann Einlasszeiten verändern, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.
Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn
• Der/die Besucher*in keine gültige Eintrittskarte besitzt,
• Der/die Besucher*in die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,
• Der/die Besucher*on eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
• Der/die Besucher*in erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
• Der/die Besucher*in Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände bei sich führt,
• gegen den/die Besucher ein Hausverbot besteht,
• Der/die Besucher*in erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
• Der/die Besucher*in im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, homophoben oder sexistischen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder
• im Übrigen der/die Besucher*in erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen
In diesen Fällen hat der/die Besucher*in keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
HYGIENEMASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS-COV2 ODER ANDEREN VIREN
Sofern am Veranstaltungsdatum eine Verordnung der Stadt Berlin in Bezug auf das Corona-Virus, SARS-CoV2 oder Varianten hiervon oder andere Viren in Kraft tritt, die einen Besuch von Konzert- / Festivalveranstaltungen nur unter bestimmten Auflagen ermöglicht, wird der Veranstalter diese Auflagen umsetzen. Diese Auflagen können unter anderem sein
• Tragen eines medizinischen Mund- / Nasenschutzes bzw. einer FFP2 Maske auf dem Veranstaltungsgelände (je nach Vorgabe der Verordnung)
• Einhalten bestimmter Abstandsregelungen.
• Vorweisen eines negativen Antigen Schnelltests oder PCR-Tests (je nach Vorgabe der Verordnung) der zum Veranstaltungsdatum maximal 24h alt sein darf.
• Im Falle einer sog. 2G Regelung Impf- / oder Genesenen Nachweis.
• Durchführung angemessener Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen)
• Diese Liste dient als Beispiel und ist nicht abschließend. Maßgeblich sind die Regelungen aus der geltenden Verordnung.
Die Weigerung eines Besuchenden zum Veranstaltungsdatum geltende Auflagen zu erfüllen (zum Beispiel das Fehlen eines Impfnachweises oder die Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Liste nicht abschließend)) führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Erstattung des Ticketkaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Zusätzlich zu den Vorgaben der Verordnung kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen oder auf Grundlage von Auflagen durch die örtliche Genehmigungsbehörde zusätzliche Hygiene- und Präventionsmaßnahmen beschließen und vor Ort umsetzen.
Diese Maßnahmen können zum Beispiel sein:
• Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes trotz Vorlage einer Befreiung von der Maskenpflicht.
• Vorgabe Abstandsregelungen die die Vorgaben der allgemeinen Verordnung verschärfen – insbesondere in den Warte- und Anstehbereichen.
• Abweichend von der Verordnung das Verlangen eines Impf- oder Genesenennachweises.
• Abweichend von der Verordnung das Vorweisen eines negativen Antigen Schnelltests oder PCR-Tests der zum Veranstaltungsdatum maximal 24h alt sein darf.
Diese Liste dient als Beispiel und ist nicht abschließend.
Sofern dies der Fall sein wird, wird der Veranstalter alle Ticketkäufer im Veranstaltungsvorfeld wahlweise via Homepage, E-Mail und Social Media rechtzeitig und im Detail informieren.
Die Weigerung eines/einer Besucher*in diese Auflagen zu erfüllen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Erstattung des Ticketkaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Sofern es gesetzlich erforderlich ist, wird der Veranstalter am Einlass Gesundheitsdaten und / oder persönliche Daten der Besucher*innen erfassen und diese im gesetzlich erforderlichen Rahmen an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Kommt der oder die Konzertbesucher*in den gesetzlichen und / oder den vom Veranstalter erlassenen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen nicht vollumfänglich nach, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Eine Erstattung des Ticketkaufpreises findet bei einer Verweigerung nicht statt.
AUFENTHALT DER BESUCHER*INNEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE
• Der Besucher hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
• Der Verlust von Wertmarken, Pfandmarken, des Eintrittsbandes wird nicht ersetzt.
• Der/die Besucher*in hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher*innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
• Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
• Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
Es ist dem/der Besucher*in verboten,
• den Veranstaltungsablauf zu stören,
• in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
• strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
• andere Besucher*innen zu gefährden,
• Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
• Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
• Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen,
• Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem/der Besucher*in zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
• das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
• Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
• Menschenverachtende, rassistische, homophobe, obszön anstößige oder beleidigende, rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
• Rechtsextremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
• Ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen.
• Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen,
• Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstler*innen und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz verboten),
• Außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den/die Besucher*in aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der/die Besucher*in keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen verbotener Gegenstände ist für den/die Besucher*in verboten.
Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.
AUFZEICHNUNGEN DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter, die Sponsor*innen sowie Partner*innen erstellen während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher*innen. Diese werden auf den Internet- und Social-Media-Präsenzen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Der/die Besucher*in ist hiermit ausdrücklich einverstanden.
SICHERHEIT
Dem/der Besucher*in wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der/die Besucher*in wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher*innen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer unsicheren Wetterlage empfehlen wir den Besucher*innen sich im Vorfeld auf der Website der Veranstaltung unter xjazz.net über etwaige Absagen zu informieren. Diese Absagen fallen dann unter die Regelungen der höheren Gewalt.
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet, soweit der/die Besucher*in dadurch nicht wesentliche Teile der Veranstaltung selbst nicht mehr erleben kann. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
PROGRAMM
Der Veranstalter kann Teile des Programms ändern, insbesondere wenn dies bei einer Absage oder einem Ausfall von Künstler*innen oder aufgrund der Wetterlage oder anderer Einflüsse auf die Veranstaltung notwendig ist.
Die Künstler*innen sind für die Inhalte ihrer Darbietung alleine verantwortlich, der Veranstalter nimmt lediglich durch seine Auswahl der Künstler*innen Einfluss auf das Programm.
HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter haftet für bei dem/der Besucher*in verursachte Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Der Veranstalter haftet für bei dem/der Besucher*in verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Besucher*in regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Für bei dem/der Besucher*in vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach Absatz 1 oder 2 haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.
Teil III: Spezielle Bedingungen im Rahmen des XJAZZ!-Festivals in Berlin
Besonderheiten bei Festivalpässen / Tagespässen (Pässe)
Die Pässe ermöglichen grundsätzlich den Zugang zu allen öffentlichen Veranstaltungen am jeweiligen Veranstaltungstag der Gültigkeit des Passes.
Ein garantierter Eintritt zu einer speziellen Veranstaltung kann aber aufgrund der unterschiedlichsten Kapazitäten der Veranstaltungsstätten nicht garantiert werden. Hier gelten die am Veranstaltungstag gültigen Kapazitätsgrenzen, die vom Veranstalter zu überwachen sind.
Ein Rückvergütungsanspruch des Tickets besteht nicht, wenn der Zugang zu einer speziellen Veranstaltung nicht möglich ist, da es im Rahmen des Festivals ausreichend Ausweichveranstaltungen an den unterschiedlichen Festivalspielorten gibt.
Eine Übersicht über alle mit den Pässen zugänglichen Veranstaltungen befindet sich tagesaktuell auf der Homepage der Veranstaltung unter xjazz.net
Von den Regelungen der Pässe sind explizit folgende Veranstaltungen ausgeschlossen:
• Veranstaltungen auf dem Blueboat
• Veranstaltungen, die exklusiv für Sponsoren ausgerichtet werden. Hierfür gelten spezielle Tickets
• sowie Veranstaltungen, für die es eine gesonderte Einladung bedarf.
Absage / Veränderung des Charakters einer Veranstaltung
Eine wesentliche Veränderung der Veranstaltung liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, welches den Charakter der Veranstaltung wesentlich gegenüber dem verändert, was beim Ticketkauf erwartet werden durfte. Änderungen eines oder mehrerer Künstler*innen im Lineup stellen keine solche wesentliche Änderung dar.